Vorbeugende Maßnahmen gegen Waldbrandgefahr
Verbot jeglichen Feuerentzündens und Rauchverbot
Durch sträflichen Leichtsinn, Fahrlässigkeit sowie Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen entstehen immer wieder Waldbrände, welche großen Schaden verursachen. Bei trockenem Wetter besteht wegen der in den Wäldern vorhandenen abgestorbenen Pflanzenreste eine erhöhte Waldbrandgefahr.
Mit sofortiger Wirkung tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung) vom 4. Juli 2019 der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land zum Schutz vor Waldbränden, welche die Waldgebiete und deren Gefährdungsbereiche aller Gemeinden des Bezirkes beinhaltet, in Kraft.
Hier können Sie die Verordnung lesen