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Notruf 122

Notruf 122

Vorbeugende Maßnahmen gegen Waldbrandgefahr

Verbot jeglichen Feuerentzündens und Rauchverbot

DWaldbrand pexels.comurch sträflichen Leichtsinn, Fahrlässigkeit sowie Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen entstehen immer wieder Waldbrände, welche großen Schaden verursachen. Bei trockenem Wetter besteht wegen der in den Wäldern vorhandenen abgestorbenen Pflanzenreste eine erhöhte Waldbrandgefahr.  

 

Mit sofortiger Wirkung tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung) vom 4. Juli 2019 der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land zum Schutz vor Waldbränden, welche die Waldgebiete und deren Gefährdungsbereiche aller Gemeinden des Bezirkes beinhaltet, in Kraft. 

Hier können Sie die Verordnung lesen

 

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